CareLit Fachartikel
Vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrags
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2009 · Heft 3 · S. 139 bis 142
Dokument
108708
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die individual vertragliche Bezugnahme eines Tarifvertrages begründet nicht dessen tarifrechtliche Geltung und kann daher nicht zu einer Tarifkonkurrenz oder einer Tarifpluralität führen. Die Bestimmungen eines vertraglich in Bezug genommenen Tarifvertrags können deshalb nicht im Wege der Auflösung einer Tarifpluralität nach dem tarifrechtlichen Spezialitätsgrundsatz verdrängt werden
Schlagworte
TARIFVERTRAG
UNTERNEHMEN
BETRIEB
ARBEITNEHMER
ARBEITSVERTRAG
ENTSCHEIDUNG
TVÖD
RECHTSPRECHUNG
ARBEITSVERHÄLTNIS
ES
GEWERKSCHAFTEN
BEURTEILUNG
VERDRÄNGUNG
Zeitschrift für Tarifrecht
München