CareLit Fachartikel
Bezugnahme auf Tarifvertrag; Erstreckung auf Haustarifvertrag
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2009 · Heft 3 · S. 142 bis 145
Dokument
108709
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Durch eine im Bereich des öffentlichen Dienstes gebräuchliche allgemeine Bezugnahmeklausel auf die jeweiligen Verbands tarif -verträge wird auch auf die von derselben Gewerkschaft mit einem ehemaligen Verbandsmitglied abgeschlossenen Haustarifverträge verwiesen, wenn nach dem Inhalt der Bezugnahmeklausel auf das Arbeitsverhältnis „außerdem die für den Arbeitgeber jeweils geltenden sonstigen einschlägigen Tarifverträge Anwendung finden sollen.
Schlagworte
TÄTIGKEIT
BAT
GEWERKSCHAFT
ARBEITGEBER
TVÖD
TARIFVERTRAG
ARBEITSVERHÄLTNIS
Zeitschrift für Tarifrecht
München