CareLit Fachartikel

Keine Befristung des Urlaubsund Urlaubsabgeltungsanspruchs

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2009 · Heft 3 · S. 149 bis 154

Dokument
108712
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2009
Jahrgang 23
Seiten
149 bis 154
Erschienen: 2009-03-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Nachdem das Bundesurlaubsgesetz einer richtlinienkonformen Auslegung zugänglich ist, steht aufgrund der Vorabentscheidung des EuGH vom 20. Januar 2009 - Rs C-350/06, 520/06 - (ZTR 2009, 87) fest, dass der Urlaubsund Urlaubsabgeltungsanspruch entgegen der Rechtsprechung des BAG nicht auf das Urlaubsjahr und den Übertragungszeitraum befristet ist und nicht dadurch beeinträchtigt wird, dass der Arbeitnehmer den Urlaub wegen Krankheit nicht in diesem Zeitraum antreten konnte. Die richtlinienkonforme Auslegung des BUrIG strahlt auch auf die Auslegung tariflicher Urlaubsregelungen aus.

Schlagworte

URLAUB ARBEITNEHMER ARBEITGEBER RECHTSPRECHUNG ARBEITSRECHT ARBEITSUNFÄHIGKEIT GESETZ ARBEITSVERHÄLTNIS KRANKHEIT MENSCHEN HÖHE RICHTLINIE LEISTUNG VERZÖGERUNG ZEIT ERHOLUNG