Das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen
Cornelia Wohlfart, Winfried März · Der Klinikarzt · 2017 · Heft 03 · S. 80-85
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Am 4. Juni 2016 trat nach langen Diskussionen der am Gesetzgebungsverfahren Beteiligten das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen in Kraft. Durch dieses Gesetz wurden im Strafgesetzbuch (StGB) unter anderem die neuen Straftatbestände der „Bestechlichkeit im Gesundheitswesen“ (§ 299a StGB) und der „Bestechung im Gesundheitswesen“ (§ 299b StGB) eingefügt. Dadurch sollte insbesondere die Strafbarkeitslücke geschlossen werden, die durch die Entscheidung des Großen Senats des Bundesgerichtshofs vom 29. März 2012 (GSSt 2/11) zur Nicht anwendbarkeit der damals bereits bestehenden Korruptionstatbestän…