Aufbau eines GMP-Radionuklidlabors
N.N. · Der Nuklearmediziner · 2017 · Heft 04 · S. 253-261
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Mit der Änderung des Arzneimittelgesetzes 2009 erfolgte eine Neubewertung der Herstellung von Radiopharmaka. Seitdem unterliegt ihre Herstellung grundsätzlich dem Arzneimittelgesetz, wobei dies nicht nur für nicht-zugelassene Radiopharmaka gilt, sondern ebenso für die Herstellung von Tc-Kits aus zugelassenen Mo/Tc-Generatoren mithilfe von zugelassenen Markierungskits. Die für die Herstellung verantwortliche Person muss laut § 13 (1) entweder eine sachkundige Person sein, oder nach § 13 (2b) ein Arzt, der auch persönlich die Anwendung bei einem bestimmten Patienten vornimmt. Die Herstellung und Qu…