CareLit Fachartikel
Kostenneutrale Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes ohne Opt-out-Regelungen und 9 % Effizienzsteigerung
Aken, H. Van; Volkert, T.; Roeder, N.; Waurick, R.; · Anästhesiologie und Intensivmedizin, Erlangen · 2009 · Heft 3 · S. 158 bis 167
Dokument
108825
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Hintergrund: Nach Ablauf einer Übergangsfrist mussten die deutschen Krankenhäuser zum 01.01.2007 das Arbeitszeitgesetz umsetzen. Danach gilt Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit, und die wöchentliche Arbeitszeit ist auf 48 Stunden beschränkt. Der Tarifvertrag Ärzte ermöglicht Opt-out-Regelungen mit 54 und 58 Stunden Wochenarbeitszeit.
Schlagworte
KRANKENHAUS
ARBEITSZEIT
MITARBEITER
BEREITSCHAFTSDIENST
INTENSIVMEDIZIN
THERAPIE
ANÄSTHESIE
ARBEITSZEITMODELL
ANÄSTHESIOLOGIE
KRANKENHÄUSER
ÄRZTE
DRUCK
RECHTSPRECHUNG
ARBEIT
ZEIT
ÄRZTINNEN