CareLit Fachartikel

Auszubildende sind Mitarbeiter im Sinne der AVR-Caritas

PflegeRecht, Neuwied · 2009 · Heft 3 · S. 118 bis 123

Dokument
108868
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2009
Jahrgang 13
Seiten
118 bis 123
Erschienen: 2009-03-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Im vorliegenden Fall streiten die Parteien um eine sogenannte Einmalzahlung in Höhe von 450,-€ brutto für das Jahr 2007. Das Landesarbeitsgericht hatte dabei die Rechtsfrage zu entscheiden, ob die bei der Beklagten als Auszubildende tätige Klägerin als »Mitarbeiterin« im Sinne der AVR anzusehen ist und damit einen Anspruch auf die umstrittene Einmalzahlung hat.

Schlagworte

AVR MITARBEITER URTEIL EINRICHTUNG VEREINBARUNG VORSCHRIFTEN UNTERLAGEN HÖHE ZEIT ARBEITSVERHÄLTNIS RECHTSPRECHUNG ELTERN JAHRESABSCHLUSS SCHREIBEN NATUR PflegeRecht