CareLit Fachartikel
Auszubildende sind Mitarbeiter im Sinne der AVR-Caritas
PflegeRecht, Neuwied · 2009 · Heft 3 · S. 118 bis 123
Dokument
108868
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorliegenden Fall streiten die Parteien um eine sogenannte Einmalzahlung in Höhe von 450,-€ brutto für das Jahr 2007. Das Landesarbeitsgericht hatte dabei die Rechtsfrage zu entscheiden, ob die bei der Beklagten als Auszubildende tätige Klägerin als »Mitarbeiterin« im Sinne der AVR anzusehen ist und damit einen Anspruch auf die umstrittene Einmalzahlung hat.
Schlagworte
AVR
MITARBEITER
URTEIL
EINRICHTUNG
VEREINBARUNG
VORSCHRIFTEN
UNTERLAGEN
HÖHE
ZEIT
ARBEITSVERHÄLTNIS
RECHTSPRECHUNG
ELTERN
JAHRESABSCHLUSS
SCHREIBEN
NATUR
PflegeRecht