CareLit Fachartikel
Neben dem Krankenhaus haften auch Nachtschwester und Gynäkologe für Versäumnisse bei Überwachung und Betreuung eines Neugeborenen
PflegeRecht, Neuwied · 2009 · Heft 3 · S. 135 bis 142
Dokument
108871
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Patientenanwälte entdecken zunehmend auch die Durchführungsverantwortung von Pflegefachkräften und somit deren zivilrechtliche Haftung in Rahmen von Schadensersatzprozessen. Daher verklagen Patientenanwälte immer häufiger alle unmittelbar und auch mittelbar an der Behandlung Beteiligten: vom Krankenhausträger bis hin zum/zur Gesundheitsund Krankenpfleger/in. Bei der Analyse des zur Verfügung stehenden Zahlenmaterials im Hinblick auf gerichtlich
Schlagworte
GEBURT
KIND
INFEKTION
KRANKENHAUS
ENTSCHEIDUNG
RECHT
PFLEGEDOKUMENTATION
PATIENTEN
GYNÄKOLOGIE
GEBURTSHILFE
SCHWANGERSCHAFT
MENINGITIS
GANG
ES
SCHADENSERSATZ
VERZÖGERUNG