CareLit Fachartikel

Neben dem Krankenhaus haften auch Nachtschwester und Gynäkologe für Versäumnisse bei Überwachung und Betreuung eines Neugeborenen

PflegeRecht, Neuwied · 2009 · Heft 3 · S. 135 bis 142

Dokument
108871
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2009
Jahrgang 13
Seiten
135 bis 142
Erschienen: 2009-03-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Patientenanwälte entdecken zunehmend auch die Durchführungsverantwortung von Pflegefachkräften und somit deren zivilrechtliche Haftung in Rahmen von Schadensersatzprozessen. Daher verklagen Patientenanwälte immer häufiger alle unmittelbar und auch mittelbar an der Behandlung Beteiligten: vom Krankenhausträger bis hin zum/zur Gesundheitsund Krankenpfleger/in. Bei der Analyse des zur Verfügung stehenden Zahlenmaterials im Hinblick auf gerichtlich

Schlagworte

GEBURT KIND INFEKTION KRANKENHAUS ENTSCHEIDUNG RECHT PFLEGEDOKUMENTATION PATIENTEN GYNÄKOLOGIE GEBURTSHILFE SCHWANGERSCHAFT MENINGITIS GANG ES SCHADENSERSATZ VERZÖGERUNG