CareLit Fachartikel

Betreiber eines Altersheims haftet nicht für unvorhersehbaren Sturz eines Heimbewohners

PflegeRecht, Neuwied · 2009 · Heft 3 · S. 142 bis 146

Dokument
108872
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2009
Jahrgang 13
Seiten
142 bis 146
Erschienen: 2009-03-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Keiner ist davor gefeit, das Gleichgewicht zu verlieren und zu stürzen. Stürze durch Stolpern oder Ausrutschen und auch Stürze von Treppen, auf der Toilette, in der Dusche und aus dem Bett oder Rollstuhl sind mit Abstand die häufigste Unfallursache in Pflegeeinrichtungen. Viele Stürze passieren durch Unachtsamkeit aber auch und gerade Einschränkungen der Sinnesorgane und des Stützund Bewegungsapparats können Ursache eines Sturzes sein. Es wird geschätzt, dass etwa ein Drittel der Menschen über 65 Jahren mindestens einmal pro Jahr stürzt.

Schlagworte

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