CareLit Fachartikel
Betreiber eines Altersheims haftet nicht für unvorhersehbaren Sturz eines Heimbewohners
PflegeRecht, Neuwied · 2009 · Heft 3 · S. 142 bis 146
Dokument
108872
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Keiner ist davor gefeit, das Gleichgewicht zu verlieren und zu stürzen. Stürze durch Stolpern oder Ausrutschen und auch Stürze von Treppen, auf der Toilette, in der Dusche und aus dem Bett oder Rollstuhl sind mit Abstand die häufigste Unfallursache in Pflegeeinrichtungen. Viele Stürze passieren durch Unachtsamkeit aber auch und gerade Einschränkungen der Sinnesorgane und des Stützund Bewegungsapparats können Ursache eines Sturzes sein. Es wird geschätzt, dass etwa ein Drittel der Menschen über 65 Jahren mindestens einmal pro Jahr stürzt.
Schlagworte
KRANKENTRANSPORTMITTEL
STURZ
EXPERTENSTANDARD
PFLEGE
BUNDESGERICHTSHOF
HEIMBEWOHNER
ÜBERGEWICHT
VERHALTEN
KRANKHEIT
RECHTSPRECHUNG
BEURTEILUNG
MENSCHEN
LEBEN
PFLEGEPERSONEN
BETTRUHE
CHARAKTER