CareLit Fachartikel

Entscheidung über Erforderlichkeit einer besonderen Pflegekraft setzt Ermittlung der vorhandenen Defizite und des konkreten Hilfebedarfs voraus

PflegeRecht, Neuwied · 2009 · Heft 3 · S. 147 bis 152

Dokument
108873
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2009
Jahrgang 13
Seiten
147 bis 152
Erschienen: 2009-03-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Vorliegend streiten die Parteien darüber, ob der Beklagte die Kosten in Höhe von 210,35 € zu erstatten hat, die der Klägerin in der Zeit vom 19.09. bis 31.10.2006 für eine Haushaltshilfe entstanden sind. abei hatte das Bundessozialgericht insbesondere die Rechtsfrage zu entscheiden, ob die Voraussetzungen des SGB XII vorliegen, die dem Leistungsberechtigten einen über den allgemeinen Leistungsanspruch bei häuslicher Pflege hinausgehenden Anspruch in Fallgestaltungen einräumt bei denen es einer besonderen Pflegekraft bedarf.

Schlagworte

PFLEGE KOSTEN SOZIALHILFE HILFE ENTSCHEIDUNG BEDARFSPLANUNG HÖHE ZEIT LEISTUNG PERSONEN EINKOMMEN MENSCHEN BERATUNG ES VERSICHERUNG UNTERLAGEN