Zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung
Köpcke-Duttler, A.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2009 · Heft 3 · S. 52 bis 58
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung liegt seit dem Januar 2008 in einer zwischen peutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz abgestimmten Übersetzung vor. Am 4. Dezembe#2,008 hat der Bundestag die Übernahme der Konvention in das deutsche Recht beschlossen. Große Verbände wie die »Lebenshilfe», der »Bundesverband evangelische Behindertenhilfe«, die »Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie» und der •>Verband für Anthroposophische Heilpädagogik, Sozialtherapie und Soziale Arbeit» haben mit öffentlichen Verlautbarungen das Ratifikationsverfahren beschleun…