CareLit Fachartikel
Abfindungsanspruch bei Personalabbau im öffentlichen Dienst
Die Personalvertretung, Berlin · 2009 · Heft 4 · S. 144 bis 145
Dokument
108929
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Personalabbau i.S.v. §4 Abs.l TV Soziale Absicherung liegt jedenfalls dann vor, wenn eine Mehrzahl von Arbeitnehmern aus betriebsbedingten Gründen auf Grund von Arbeitgeberkündigungen oder Auflösungsvereinbarungen aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Ob darüber hinaus auch der Wegfall einer einzelnen Stelle einen Personalabbau darstellt, hat der Senat offengelassen.
Schlagworte
ARBEITNEHMER
ARBEITGEBER
TARIFVERTRAG
TÄTIGKEIT
VORSCHRIFTEN
ANPASSUNG
ARBEITSVERTRAG
RECHTSPRECHUNG
PERSONEN
PERSONALABBAU
ARBEITSVERHÄLTNIS
SCHREIBEN
NATURWISSENSCHAFTEN
GEISTESWISSENSCHAFTEN
Die Personalvertretung
Berlin