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Abfindungsanspruch bei Personalabbau im öffentlichen Dienst

Die Personalvertretung, Berlin · 2009 · Heft 4 · S. 144 bis 145

Dokument
108929
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2009
Jahrgang 52
Seiten
144 bis 145
Erschienen: 2009-04-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Ein Personalabbau i.S.v. §4 Abs.l TV Soziale Absicherung liegt jedenfalls dann vor, wenn eine Mehrzahl von Arbeitnehmern aus betriebsbedingten Gründen auf Grund von Arbeitgeberkündigungen oder Auflösungsvereinbarungen aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Ob darüber hinaus auch der Wegfall einer einzelnen Stelle einen Personalabbau darstellt, hat der Senat offengelassen.

Schlagworte

ARBEITNEHMER ARBEITGEBER TARIFVERTRAG TÄTIGKEIT VORSCHRIFTEN ANPASSUNG ARBEITSVERTRAG RECHTSPRECHUNG PERSONEN PERSONALABBAU ARBEITSVERHÄLTNIS SCHREIBEN NATURWISSENSCHAFTEN GEISTESWISSENSCHAFTEN Die Personalvertretung Berlin