CareLit Fachartikel

Fristlose Kündigung wegen Bestechlichkeit, Nötigung, pp.

Die Personalvertretung, Berlin · 2009 · Heft 4 · S. 152 bis 156

Dokument
108931
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2009
Jahrgang 52
Seiten
152 bis 156
Erschienen: 2009-04-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Die Ausschlussfrist des §626 Abs. 2 BGB bzw. des § 54 Abs. 2 BAT beginnt, wenn der Kündigungsberechtigte eine zuverlässige und möglichst vollständige positive Kenntnis der für die Kündigung maßgebenden Tatsachen hat, die ihm die Entscheidung ermöglichen, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zumutbar ist oder nicht.

Schlagworte

KÜNDIGUNG ARBEITGEBER BAT URTEIL RECHT RECHTSPRECHUNG ES PERSONEN VERHALTEN MOBILTELEFON GETRÄNKE ESSEN GANG ROLLE ZEIT LEHRER