CareLit Fachartikel
Fristlose Kündigung wegen Bestechlichkeit, Nötigung, pp.
Die Personalvertretung, Berlin · 2009 · Heft 4 · S. 152 bis 156
Dokument
108931
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Ausschlussfrist des §626 Abs. 2 BGB bzw. des § 54 Abs. 2 BAT beginnt, wenn der Kündigungsberechtigte eine zuverlässige und möglichst vollständige positive Kenntnis der für die Kündigung maßgebenden Tatsachen hat, die ihm die Entscheidung ermöglichen, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zumutbar ist oder nicht.
Schlagworte
KÜNDIGUNG
ARBEITGEBER
BAT
URTEIL
RECHT
RECHTSPRECHUNG
ES
PERSONEN
VERHALTEN
MOBILTELEFON
GETRÄNKE
ESSEN
GANG
ROLLE
ZEIT
LEHRER