CareLit Fachartikel
Betriebsbedingte Kündigung einer Teilzeit-Gleichstellungsbeauftragten nach Beschluss, die Aufgaben ehrenamtlich wahrnehmen zu lassen
Die Personalvertretung, Berlin · 2009 · Heft 4 · S. 156 bis 158
Dokument
108932
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Macht eine Gemeinde von der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch, das Amt der Gleichstellungsbeauftragten in Zukunft einer ehrenamtlichen Kraft zu übertragen, so besteht für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit der bisher hauptberuflich im Arbeitsverhältnis beschäftigten Gleichstellungsbeauftragten regelmäßig ein dringendes betriebliches Erfordernis.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
KÜNDIGUNG
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
EHRENAMTLICH
UNTERNEHMEN
RECHTSPRECHUNG
LEHRER
FRAUEN
GESCHLECHT
ARBEITSVERHÄLTNIS
BEURTEILUNG
HÖHE
Die Personalvertretung
Berlin