CareLit Fachartikel

Betriebsbedingte Kündigung einer Teilzeit-Gleichstellungsbeauftragten nach Beschluss, die Aufgaben ehrenamtlich wahrnehmen zu lassen

Die Personalvertretung, Berlin · 2009 · Heft 4 · S. 156 bis 158

Dokument
108932
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2009
Jahrgang 52
Seiten
156 bis 158
Erschienen: 2009-04-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Macht eine Gemeinde von der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch, das Amt der Gleichstellungsbeauftragten in Zukunft einer ehrenamtlichen Kraft zu übertragen, so besteht für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit der bisher hauptberuflich im Arbeitsverhältnis beschäftigten Gleichstellungsbeauftragten regelmäßig ein dringendes betriebliches Erfordernis.

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG KÜNDIGUNG ARBEITGEBER ARBEITNEHMER EHRENAMTLICH UNTERNEHMEN RECHTSPRECHUNG LEHRER FRAUEN GESCHLECHT ARBEITSVERHÄLTNIS BEURTEILUNG HÖHE Die Personalvertretung Berlin