Fibromyalgie und somatoforme Schmerzstörung im Rentenprozess
N.N. · Nervenheilkunde · 2004 · Heft 10 · S. 572-576
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Mit Änderung des Rentenrechts zum 01.01.2001 wurden an die Stelle der Berufsbzw. Erwerbsunfähigkeitsrente die Renten wegen teilweiser bzw. voller Erwerbsminderung gesetzt. Bei der somatoformen Schmerzstörung und der Fibromyalgie ist eine quantitative Leistungseinschränkung durch ein Gutachten schlüssig zu begründen, da zumeist messbare objektive Befunde nicht vorhanden sind. Bei Auswertung angefallener Rentenfälle über ein halbes Jahr tritt hinsichtlich der Diagnosestellung dieser Störungen ein deutlich höherer Anteil von aus südosteuropäischen Ländern stammenden Arbeitnehmern hervor. Gerade Frau…