Fahreignung aus (neuro)ophthalmologischer Sicht
N.N. · Fortschritte der Neurologie · Psychiatrie · 2018 · Heft 01 · S. 28-36
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Die Anforderungen an das Sehvermögen zur Fahreignung sind in Anlage 6 zur Fahrerlaubnisverordnung festgelegt. Bei Störungen ist in der Regel eine augenärztliche Beurteilung erforderlich. Der begutachtende Augenarzt sollte es als seine primäre Aufgabe ansehen, bei der Beurteilung der Fahrerlaubnis alle augenärztlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, den Bewerber um eine Fahrerlaubnis tauglich zu machen oder zu halten. In der überwiegenden Mehrzahl der Fälle gelingt dies auch. Allerdings ist es unvermeidlich, bei plötzlichem schwerwiegendem einseitigem Sehverlust für 3 Monate ab dem Auftreten die gese…