CareLit Fachartikel

Vorbeugung ist besser als Verteidigung

KIENZLE, T.; · pflegen: Demenz, Seelze · 2008 · Heft 1 · S. 33 bis 35

Dokument
109115
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
pflegen: Demenz, Seelze
Autor:innen
KIENZLE, T.;
Ausgabe
Heft 1 / 2008
Jahrgang 3
Seiten
33 bis 35
Erschienen: 2008-01-01 00:00:00
ISSN
1863-5172
DOI

Zusammenfassung

Die Träger von Altenpflegeeinrichtungen sind dafür verantwortlich, andere Betroffene und Mitarbeiter vor den Auswirkungen aggressiven Verhaltens demenzkranker Heimbewohner zu schützen. Dabei gilt: Die Schutzmaßnahmen müssen den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit folgen. Der Jurist THEO KIENZLE erklärt die rechtlichen Grundlagen und informiert insbesondere über die Rechte der Mitarbeiter.

Schlagworte

DEMENZ MITARBEITER BUNDESGERICHTSHOF EINRICHTUNG ARBEITGEBER ARBEITSSCHUTZGESETZ HEIMBEWOHNER SICHERHEITSMASSNAHMEN PATIENTEN VERHALTEN ES DOKUMENTATION PRAXIS AGGRESSION ESSEN ARBEITSPLATZ