CareLit Fachartikel
Vorbeugung ist besser als Verteidigung
KIENZLE, T.; · pflegen: Demenz, Seelze · 2008 · Heft 1 · S. 33 bis 35
Dokument
109115
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Träger von Altenpflegeeinrichtungen sind dafür verantwortlich, andere Betroffene und Mitarbeiter vor den Auswirkungen aggressiven Verhaltens demenzkranker Heimbewohner zu schützen. Dabei gilt: Die Schutzmaßnahmen müssen den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit folgen. Der Jurist THEO KIENZLE erklärt die rechtlichen Grundlagen und informiert insbesondere über die Rechte der Mitarbeiter.
Schlagworte
DEMENZ
MITARBEITER
BUNDESGERICHTSHOF
EINRICHTUNG
ARBEITGEBER
ARBEITSSCHUTZGESETZ
HEIMBEWOHNER
SICHERHEITSMASSNAHMEN
PATIENTEN
VERHALTEN
ES
DOKUMENTATION
PRAXIS
AGGRESSION
ESSEN
ARBEITSPLATZ