CareLit Fachartikel
Der Besuch von Prostituierten muss gestattet werden
KIENZLE, T.; · pflegen: Demenz, Seelze · 2008 · Heft 7 · S. 18 bis 20
Dokument
109135
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das grundgesetzlich garantierte Selbstbestimmungsrecht aller Menschen schließt auch das Recht auf die eigene Sexualität von Demenzkranken ein. Dieses Recht endet dort, wo die Rechte anderer verletzt werden. Der Jurist THEO KIENZLE erklärt, welche Rechte Bewohner und Pflegende haben und was bei der Aufsichtspflicht zu beachten ist.
Schlagworte
BETREUUNG
SEXUALITÄT
RECHT
AUFSICHTSPFLICHT
DEMENZ
FAHRLÄSSIGKEIT
PERSÖNLICHKEIT
MENSCHEN
SEXUALVERHALTEN
UMWELT
SCHULD
ELEMENTE
PERSONEN
ES
AGGRESSION
PRIVATSPHÄRE