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Der Besuch von Prostituierten muss gestattet werden

KIENZLE, T.; · pflegen: Demenz, Seelze · 2008 · Heft 7 · S. 18 bis 20

Dokument
109135
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
pflegen: Demenz, Seelze
Autor:innen
KIENZLE, T.;
Ausgabe
Heft 7 / 2008
Jahrgang 3
Seiten
18 bis 20
Erschienen: 2008-07-01 00:00:00
ISSN
1863-5172
DOI

Zusammenfassung

Das grundgesetzlich garantierte Selbstbestimmungsrecht aller Menschen schließt auch das Recht auf die eigene Sexualität von Demenzkranken ein. Dieses Recht endet dort, wo die Rechte anderer verletzt werden. Der Jurist THEO KIENZLE erklärt, welche Rechte Bewohner und Pflegende haben und was bei der Aufsichtspflicht zu beachten ist.

Schlagworte

BETREUUNG SEXUALITÄT RECHT AUFSICHTSPFLICHT DEMENZ FAHRLÄSSIGKEIT PERSÖNLICHKEIT MENSCHEN SEXUALVERHALTEN UMWELT SCHULD ELEMENTE PERSONEN ES AGGRESSION PRIVATSPHÄRE