CareLit Fachartikel

Risiko des Auftretens von Druckgeschwüren kann von Krankenhauspersonal nicht voll beherrscht werden

PflegeRecht, Neuwied · 2009 · Heft 4 · S. 194 bis 197

Dokument
109181
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2009
Jahrgang 13
Seiten
194 bis 197
Erschienen: 2009-04-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Das Risiko des Auftretens von Druckgeschwüren gehört nicht zu einem Bereich, der von dem Träger eines Pflegeheims oder eines Krankenhauses und dem dort tätigen Personal tatsächlich voll beherrscht werden kann (Anschluss an OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. 06. 2004 - 15 U 160/03 = PflR 2005, 62); das gilt insbesondere dann, wenn der Patient wegen eines bereits bestehenden Druckgeschwürsstationär behandelt wird und dem - letztlich erfolgreich - behandelnden Krankenhauspersonal wegen zwischenzeitlicher Rückschläge ein Behandlungsfehler vorgeworfen wird.

Schlagworte

RISIKO THERAPIE PFLEGEFEHLER PATIENT ANÄMIE BUNDESGERICHTSHOF RECHTSPRECHUNG BEHANDLUNGSFEHLER HERZINSUFFIZIENZ BLASENKATHETER ÄRZTE PUBLIKATIONEN DOKUMENTATION VERHALTEN BEURTEILUNG KRANKENUNTERLAGEN