CareLit Fachartikel
Risiko des Auftretens von Druckgeschwüren kann von Krankenhauspersonal nicht voll beherrscht werden
PflegeRecht, Neuwied · 2009 · Heft 4 · S. 194 bis 197
Dokument
109181
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Risiko des Auftretens von Druckgeschwüren gehört nicht zu einem Bereich, der von dem Träger eines Pflegeheims oder eines Krankenhauses und dem dort tätigen Personal tatsächlich voll beherrscht werden kann (Anschluss an OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. 06. 2004 - 15 U 160/03 = PflR 2005, 62); das gilt insbesondere dann, wenn der Patient wegen eines bereits bestehenden Druckgeschwürsstationär behandelt wird und dem - letztlich erfolgreich - behandelnden Krankenhauspersonal wegen zwischenzeitlicher Rückschläge ein Behandlungsfehler vorgeworfen wird.
Schlagworte
RISIKO
THERAPIE
PFLEGEFEHLER
PATIENT
ANÄMIE
BUNDESGERICHTSHOF
RECHTSPRECHUNG
BEHANDLUNGSFEHLER
HERZINSUFFIZIENZ
BLASENKATHETER
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