Die entschädigungspflichtige Lungentuberkulose
Martin Eltze · DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift · 1943 · Heft 31/32 · S. 572-575
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Die Lungentuberkulose ist nach gesetzlichen Bestimmungen entschädigungspflichtig, wenn unter gegebener Voraussetzung die Erstinfektion erworben wurde oder durch Umwelteinflüsse die Krankheit zum Ausbruch kam. Es können auch Verschlimmerungen der Lungentuberkulose durch Umwelteinflüsse entschädigungspflichtig werden, die entweder nur vorübergehend oder richtunggebend sind. Lungenschüsse und Gasvergiftung haben im allgemeinen keine Lungentuberkulose zur Folge, wie überhaupt die traumatische Tuberkulose selten ist. Als Unfallfolge kommt die Lungentuberkulose nur unter bestimmten Voraussetzungen in B…