CareLit Fachartikel

Kein Fundraising am Krankenhausbett

Leber, W.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2009 · Heft 3 · S. 143 bis 145

Dokument
109221
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen
Autor:innen
Leber, W.;
Ausgabe
Heft 3 / 2009
Jahrgang 26
Seiten
143 bis 145
Erschienen: 2009-03-01 00:00:00
ISSN
0175-4548
DOI

Zusammenfassung

Krankenhausaufenthalte sind für Patienten mit erheblichen Belastungen verbunden. Nach einer Operation folgt entweder die Gesundung oder die Notwendigkeit des Akzeptierens der Erkrankung. Was dann noch bleibt, ist die Hoffnung auf die Weiterentwicklung der Medizin. Können und dürfen die Betroffenen in diesen Ausnahmesituationen „am Krankenhausbett durch Dritte angesprochen werden? Ausdrücklich verboten ist Fundraising nicht, aber (nicht nur) aus juristischer Sicht ist Zurückhaltung geboten

Schlagworte

HEIMGESETZ KRANKENHAUSTRÄGER MARKETING MITARBEITER PATIENT THERAPIE PATIENTEN LEBER HOFFNUNG ES RECHTSPRECHUNG WERBUNG KRANKHEIT PRIVATSPHÄRE KRANKENHÄUSER SAMMLUNGEN