CareLit Fachartikel
Geschäftsführung ohne Auftrag für einen Rehabilitationsträger
Quambusch, E.; · ZFSH/SGB, Starnberg · 2009 · Heft 3 · S. 139 bis 142
Dokument
109240
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Es ist ein Merkmal der Behindertenbetreuung, dass Rechtsverstöße relativ leicht begangen werden können und an ihnen festgehalten werden kann, weil mit rechtlich relevantem Widerstand kaum gerechnet werden muss. Ein Beispiel für die Vernachlässigung der Rechte Behinderter sind die teilweise unzumutbaren Bedingungen, unter denen behinderte Menschen zu ihren Werkstätten befördert werden. Diese können so offensichtlich rechtswidrig sein, dass ihnen Angehörige oder Freunde mittels eigener Initiativen entgegenwirken, um zum Ausgleich der unangemessenen Behandlung beizutragen.
Schlagworte
BUNDESGERICHTSHOF
REHABILITATIONSTRÄGER
LEISTUNG
BEHÖRDE
GESETZ
ORGANISATION
GESCHÄFTSFÜHRER
ES
MENSCHEN
FREUNDE
KLEIDUNG
POLIZEI
FEUERWEHR
VERHALTEN
ANGST
ELTERN