CareLit Fachartikel

Geschäftsführung ohne Auftrag für einen Rehabilitationsträger

Quambusch, E.; · ZFSH/SGB, Starnberg · 2009 · Heft 3 · S. 139 bis 142

Dokument
109240
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Quambusch, E.;
Ausgabe
Heft 3 / 2009
Jahrgang 48
Seiten
139 bis 142
Erschienen: 2009-03-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Es ist ein Merkmal der Behindertenbetreuung, dass Rechtsverstöße relativ leicht begangen werden können und an ihnen festgehalten werden kann, weil mit rechtlich relevantem Widerstand kaum gerechnet werden muss. Ein Beispiel für die Vernachlässigung der Rechte Behinderter sind die teilweise unzumutbaren Bedingungen, unter denen behinderte Menschen zu ihren Werkstätten befördert werden. Diese können so offensichtlich rechtswidrig sein, dass ihnen Angehörige oder Freunde mittels eigener Initiativen entgegenwirken, um zum Ausgleich der unangemessenen Behandlung beizutragen.

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF REHABILITATIONSTRÄGER LEISTUNG BEHÖRDE GESETZ ORGANISATION GESCHÄFTSFÜHRER ES MENSCHEN FREUNDE KLEIDUNG POLIZEI FEUERWEHR VERHALTEN ANGST ELTERN