Neurose, Unfall und Praktiker
N.N. · DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift · 1933 · Heft 24 · S. 930-932
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Es ist keinem Arzte zu verdenken, wenn er auf dem vom RVA. gezeigten Wege, dem Unfallneurotiker die Rente zu versagen, nicht folgen kann. Er kann es nur zunächst in therapeutischer Absicht, um zu versuchen, durch das Versagen der Rente den Neurotiker zur Gesundung zu bringen. Gelingt das nicht, so kann der Arzt nicht beim Versagen der Rente verharren, das würde sein Gewissen belasten, weil die Hysteriefrage nicht geklärt ist, und der Arzt keine klare wissenschaftliche Erkenntnis über den Seelenzustand des Untersuchten gewinnen kann, und über das Vorhandensein der in dem Urteil erwähnten „Vorstell…