Über die »Rückrechnung« aus Blutalkohol-Analysenwerten bei Trunkenheitsdelikten im Verkehr
H. Elbel, H. Knüpling · DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift · 1969 · Heft 44 · S. 2259-2261
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Aus einem Material von 1881 Doppelblutentnahmen zur Alkoholbestimmung wird versucht, die forensisch zu rechtfertigenden Mindestrückrechnungswerte zu ermitteln. Unter Berücksichtigung der Standardabweichung ergab sich, daß erst bei einem Mindestabstand der beiden Blutentnahmen, also auch einem Mindestabstand zwischen anlaßgebendem Ereignis und Blutentnahme von 30 Minuten, der mögliche Fehler zuungunsten eines Betroffenen 0,01‰ wird und vernachlässigt werden kann. Bei 45 Minuten Abstand wird der Betroffene ohne Rückrechnung um 0,02 bis 0,27‰ begünstigt, wenn man eine Sicherheit von 99% fordert. Für…