Die Multiple Sklerose und der Paragraph 89 des Bundesversorgungsgesetzes
H. Meyeringh · DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift · 1962 · Heft 09 · S. 453-455
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Im Versorgungsrecht (Ansprüche Kriegsbeschädigter) und der Unfallversicherung ist Voraussetzung zu Leistungen, daß ein ursächlicher Zusammenhang zwischen angeschuldigtem äußerem Ereignis und Schädigungsfolge besteht. Ein zeitlicher Zusammenhang allein genügt nicht. Bei ätiologisch und pathogenetisch noch unklaren Krankheiten ergeben sich mitunter Schwierigkeiten. Es besteht die Gefahr, daß lediglich deshalb einem Kriegsbeschädigten Unrecht geschehen könnte. Hier soll durch den § 89 des BVG Abhilfe geschaffen werden, wenn alle anderen Voraussetzungen gegeben sind und lediglich deshalb, weil über d…