CareLit Fachartikel
Gewerkschaftsmitglieder dürfen mehr Geld erhalten
Care konkret, Hannover · 2009 · Heft 3 · S. 4
Dokument
109355
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
einem aktuellen Urteil (Az. 4 AZR 64/08) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass in einem Tarifvertrag spezielle nur Gewerkschaftsmitgliedern zugute kommende Leistungen vorgesehen werden können. Konkret ging es um einen Träger der freien Wohlfahrtspflege, bei dem eine Jahressonderzahlung für mehrere Jahre wegen der schwierigen wirtschaftlichen Situation ausgesetzt wurde. Das höchste Arbeitsgericht erlaubte, eine Ausgleichszahlung nur für Gewerkschaftsmitglieder vorzusehen.
Schlagworte
TARIFVERTRAG
URTEIL
ALTENHEIM
BETREIBER
ENTSCHEIDUNG
FREIE WOHLFAHRTSVERBAENDE
HÖHE
LEISTUNG
ARBEITSVERHÄLTNIS
Care konkret
Hannover