CareLit Fachartikel
Weisungsund Direktionsrecht in der Pflege - immer wieder in der Diskussion
Schell, W.; · intensiv, Stuttgart · 2009 · Heft 3 · S. 92 bis 95
Dokument
109469
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Weisungsrecht ist das Recht des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Wahrnehmung seiner sich aus dem Arbeitsvertrag ergebenden Dienstpflicht Weisungen über Art, Umfang, Zeit und Ort der Dienstleistung zu erteilen. Es wird auch als Direktionsrecht bezeichnet. Diesem Weisungsbzw. Direktionsrecht des Arbeitgebers entspricht auf Arbeitnehmerseite die Weisungsgebundenheit. Es handelt sich dabei um charakteristische Merkmale eines Arbeitsverhältnisses.
Schlagworte
ARBEITNEHMER
ARBEITGEBER
DELEGATION
RECHT
PERSONAL
WAHRNEHMUNG
ARBEITSLEISTUNG
INJEKTIONEN
MEDIZIN
ES
ARBEITSVERHÄLTNIS
VERTRAUEN
SICHERHEIT
GESUNDHEIT
ARBEITSPLATZ
HYGIENE