CareLit Fachartikel

Weisungsund Direktionsrecht in der Pflege - immer wieder in der Diskussion

Schell, W.; · intensiv, Stuttgart · 2009 · Heft 3 · S. 92 bis 95

Dokument
109469
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
intensiv, Stuttgart
Autor:innen
Schell, W.;
Ausgabe
Heft 3 / 2009
Jahrgang 17
Seiten
92 bis 95
Erschienen: 2009-03-01 00:00:00
ISSN
0942-6035
DOI

Zusammenfassung

Das Weisungsrecht ist das Recht des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Wahrnehmung seiner sich aus dem Arbeitsvertrag ergebenden Dienstpflicht Weisungen über Art, Umfang, Zeit und Ort der Dienstleistung zu erteilen. Es wird auch als Direktionsrecht bezeichnet. Diesem Weisungsbzw. Direktionsrecht des Arbeitgebers entspricht auf Arbeitnehmerseite die Weisungsgebundenheit. Es handelt sich dabei um charakteristische Merkmale eines Arbeitsverhältnisses.

Schlagworte

ARBEITNEHMER ARBEITGEBER DELEGATION RECHT PERSONAL WAHRNEHMUNG ARBEITSLEISTUNG INJEKTIONEN MEDIZIN ES ARBEITSVERHÄLTNIS VERTRAUEN SICHERHEIT GESUNDHEIT ARBEITSPLATZ HYGIENE