CareLit Fachartikel

Überlange Bindung des Arbeitnehmers durch Rückzahlungsklauseln für Fortbildungskosten

Böhme, H.; · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2009 · Heft 3 · S. 23

Dokument
109487
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen
Autor:innen
Böhme, H.;
Ausgabe
Heft 3 / 2009
Jahrgang 12
Seiten
23
Erschienen: 2009-03-01 00:00:00
ISSN
1434-1212
DOI

Zusammenfassung

Klauseln, nach denen der Arbeitnehmer zur Rückzahlung von Ausund Fortbildungskosten verpflichtet ist, unterliegen der Inhaltskontrolle nach den §§ 305 ff. BGB. Voraussetzung für eine Rückzahlungsklausel ist danach, dass die Ausbildung von geldwertem Vorteil für den Arbeitnehmer ist und dieser nicht unangemessen lange an das Arbeitsverhältnis gebunden wird. Bei der Bestimmung der zulässigen Bindungsdauer sind im Rahmen bestimmter von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entwickelter Richtwerte einzelfallbezogen die Vorteile der Ausbildung mit den Nachteilen der Bindung abzuwägen.

Schlagworte

ARBEITNEHMER AUSBILDUNG RECHTSPRECHUNG URTEIL ARBEITGEBER ARBEITSVERHÄLTNIS ZEIT ES Pflege- & Krankenhausrecht Melsungen