CareLit Fachartikel
Keine Zeitgutschrift bei Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter während der Gleitzeit
Böhme, H.; · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2009 · Heft 3 · S. 23
Dokument
109488
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
§ 29 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) verpflichtet die Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes im Zuständigkeitsbereich der Vereinigung Kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) nicht dazu, Arbeitnehmern, die ihr Amt als ehrenamtliche Richter zu einer Zeit ausüben, in der sie nach einem für das Arbeitsverhältnis geltenden flexiblen Arbeitszeitmodcll Gleitzeit in Anspruch nehmen können, eine Zeitgutschrift zu gewähren.
Schlagworte
TÄTIGKEIT
LANDKREIS
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
ARBEITSZEIT
ARBEITSZEITMODELL
ZEIT
ARBEITSVERHÄLTNIS
Pflege- & Krankenhausrecht
Melsungen