CareLit Fachartikel

Keine Zeitgutschrift bei Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter während der Gleitzeit

Böhme, H.; · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2009 · Heft 3 · S. 23

Dokument
109488
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen
Autor:innen
Böhme, H.;
Ausgabe
Heft 3 / 2009
Jahrgang 12
Seiten
23
Erschienen: 2009-03-01 00:00:00
ISSN
1434-1212
DOI

Zusammenfassung

§ 29 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) verpflichtet die Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes im Zuständigkeitsbereich der Vereinigung Kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) nicht dazu, Arbeitnehmern, die ihr Amt als ehrenamtliche Richter zu einer Zeit ausüben, in der sie nach einem für das Arbeitsverhältnis geltenden flexiblen Arbeitszeitmodcll Gleitzeit in Anspruch nehmen können, eine Zeitgutschrift zu gewähren.

Schlagworte

TÄTIGKEIT LANDKREIS ARBEITGEBER ARBEITNEHMER ARBEITSZEIT ARBEITSZEITMODELL ZEIT ARBEITSVERHÄLTNIS Pflege- & Krankenhausrecht Melsungen