Persönliche Leistungserbringung durch leitende Krankenhausärzte – Urteil des OLG Celle vom 22. 3. 1982
H.-J. Rieger · DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift · 1982 · Heft 29/30 · S. 1156-1159
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Der Krankenhauspatient, der gemäß § 6 der Bundespfle-gesatzverordnung die ärztliche Leistung als gesondert berechenbare Wahlleistung in Anspruch nimmt, erwirbt dadurch grundsätzlich einen Anspruch auf persönliche Behandlung durch die liquidationsberechtigten leitenden Krankenhausärzte. Die durch die Aufnahme von Wahlleistungspatienten mit den Chefärzten des Krankenhauses zustande kommenden Arztverträge sind regelmäßig Dienstverträge, auf die § 613 BGB Anwendung findet, wonach der zur Dienstleistung Verpflichtete die Dienste im Zweifel in Person zu leisten hat mit der Folge, daß der Patient von de…