CareLit Fachartikel

Entschädigung bei Diskriminierung wegen des Alters

Böhme, H.; · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2009 · Heft 3 · S. 23 bis 24

Dokument
109489
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen
Autor:innen
Böhme, H.;
Ausgabe
Heft 3 / 2009
Jahrgang 12
Seiten
23 bis 24
Erschienen: 2009-03-01 00:00:00
ISSN
1434-1212
DOI

Zusammenfassung

Beschränkt ein öffentlicher Arbeitgeber die Auswahl, welche Beschäftigte er einem so genannten „Personalüberhang zuordnet und dann zu einem so genannten Stellenpool versetzt, auf Beschäftigte einer bestimmten Altersgruppe, so führt das zu einer unzulässigen unterschiedlichen Behandlung wegen des Alters im Sinne des § 10 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, wenn er seine Vorgehensweise lediglich damit rechtfertigt, sie sei zur Herstellung einer ausgewogenen Personalstruktur.

Schlagworte

ENTSCHÄDIGUNG HERSTELLUNG THERAPIE URTEIL ALTERSGRUPPE ARBEITGEBER RECHTSPRECHUNG ARBEITSVERHÄLTNIS ZEIT ES KINDERTAGESSTÄTTEN PERSONALAUSWAHL PERSONEN VERSICHERUNG Pflege- & Krankenhausrecht Melsungen