CareLit Fachartikel
Arbeitskleidung - Kostenpauschale - Pfändungsschutz
Böhme, H.; · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2009 · Heft 3 · S. 25
Dokument
109492
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vorbehaltlich einer entgegenstehenden kollektivrechtlichen Regelung kann arbeitsvertraglich vereinbart werden, dass sich der Arbeitnehmer an den Kosten von Arbeitskleidung beteiligt. Die Vertragsklausel darf den Arbeitnehmer allerdings nicht unbillig benachteiligen (§ 307 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 307 Abs. 2 BGB).
Schlagworte
BERUFSKLEIDUNG
ARBEITNEHMER
ARBEITGEBER
ARBEITSUNFÄHIGKEIT
ARBEITSZEIT
GESETZLICHE BESTIMMUNGEN
RECHTSPRECHUNG
ARBEIT
ARBEITSLEISTUNG
TRAGEN
SCHUTZKLEIDUNG
Pflege- & Krankenhausrecht
Melsungen