CareLit Fachartikel
Untersuchungsgefangener muss körperliche Untersuchung nicht über sich ergehen lassen
Böhme, H.; · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2009 · Heft 3 · S. 26
Dokument
109495
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Am 4. Februar 2009 hat das Bundesverfassungsgericht -Az. : 2 BvR 455/08 - entschieden, dass ein Untersuchungsgefangener - hier; wegen Verdachts der Bestechlichkeit und Untreue - nicht eine Anus-Untersuchung gegen seinen Willen erdulden muss.
Schlagworte
PFLEGEHILFSMITTEL
BELASTUNG
PSYCHISCHE
RECHTSPRECHUNG
ARBEIT
ARBEITSVERHÄLTNIS
ES
FINANZVERWALTUNG
Pflege- & Krankenhausrecht
Melsungen