CareLit Fachartikel

Werbung mit Testurteilen für Arzneimittel

Pharma Recht, Frankfurt · 2009 · Heft 4 · S. 173 bis 175

Dokument
109572
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2009
Jahrgang 31
Seiten
173 bis 175
Erschienen: 2009-04-30 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

In einer Bezugnahme auf ein Testurteil liegt keine unsachliche Beeinflussung. Dem Verbraucher wird die Möglichkeit gegeben, durch die — gebotene — Fundstellenangabe in einer leicht zugänglichen Verbraucherzeitschrift weitere Informationen über das Präparat zu erhalten. Der Verbraucher kann damit die Werbung sogar nachprüfen, was ihm bei anderer Werbung, die lediglich Aussagen des Herstellers enthält, nicht möglich ist. Es handelt sich damit um eine sachliche Werbung, die der Gesundheitsaufklärung dient.

Schlagworte

MARKETING URTEIL ARZNEIMITTEL BUNDESGERICHTSHOF ENTSCHEIDUNG RECHTSPRECHUNG RICHTLINIE ELEMENTE GESUNDHEITSWESEN PERSONEN ARZNEIMITTELVERBRAUCH WERBUNG AUFMERKSAMKEIT BEURTEILUNG INDUSTRIE PATIENTEN