CareLit Fachartikel
Werbung mit Testurteilen für Arzneimittel
Pharma Recht, Frankfurt · 2009 · Heft 4 · S. 173 bis 175
Dokument
109572
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In einer Bezugnahme auf ein Testurteil liegt keine unsachliche Beeinflussung. Dem Verbraucher wird die Möglichkeit gegeben, durch die — gebotene — Fundstellenangabe in einer leicht zugänglichen Verbraucherzeitschrift weitere Informationen über das Präparat zu erhalten. Der Verbraucher kann damit die Werbung sogar nachprüfen, was ihm bei anderer Werbung, die lediglich Aussagen des Herstellers enthält, nicht möglich ist. Es handelt sich damit um eine sachliche Werbung, die der Gesundheitsaufklärung dient.
Schlagworte
MARKETING
URTEIL
ARZNEIMITTEL
BUNDESGERICHTSHOF
ENTSCHEIDUNG
RECHTSPRECHUNG
RICHTLINIE
ELEMENTE
GESUNDHEITSWESEN
PERSONEN
ARZNEIMITTELVERBRAUCH
WERBUNG
AUFMERKSAMKEIT
BEURTEILUNG
INDUSTRIE
PATIENTEN