CareLit Fachartikel
Im Einzelfall ist bei in früheren Mängelmitteilungen noch nicht dargelegten Mängeln erneut die Möglichkeit zur Mängelbeseitigung einzuräumen
Pharma Recht, Frankfurt · 2009 · Heft 4 · S. 178 bis 180
Dokument
109574
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit dem ßeanstandungsverfahren nach dem Arzneimittelgesetz ist stets einen Ausgleich zwischen der Verfahrensökononne und den Interessen des Unternehmers an Nachbesserungsmöglichkeiten einerseits und (zunehmend) dem — auch gemeinschaftsrechtlich begründeten — Zwang zu einer Beschleunigung der Nachzulassungsverfahren andererseits angestrebt.
Schlagworte
RECHTSPRECHUNG
LEITLINIE
STUDIE
ENTSCHEIDUNG
ARZNEIMITTEL
ARZNEIMITTELGESETZ
BEHÖRDE
UNTERLAGEN
BEURTEILUNG
ZULASSUNG
ES
PROTEINE
ZWANG
BESCHLEUNIGUNG
HÖHE
SCHÖNHEITSPFLEGE