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Im Einzelfall ist bei in früheren Mängelmitteilungen noch nicht dargelegten Mängeln erneut die Möglichkeit zur Mängelbeseitigung einzuräumen

Pharma Recht, Frankfurt · 2009 · Heft 4 · S. 178 bis 180

Dokument
109574
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2009
Jahrgang 31
Seiten
178 bis 180
Erschienen: 2009-04-30 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Mit dem ßeanstandungsverfahren nach dem Arzneimittelgesetz ist stets einen Ausgleich zwischen der Verfahrensökononne und den Interessen des Unternehmers an Nachbesserungsmöglichkeiten einerseits und (zunehmend) dem — auch gemeinschaftsrechtlich begründeten — Zwang zu einer Beschleunigung der Nachzulassungsverfahren andererseits angestrebt.

Schlagworte

RECHTSPRECHUNG LEITLINIE STUDIE ENTSCHEIDUNG ARZNEIMITTEL ARZNEIMITTELGESETZ BEHÖRDE UNTERLAGEN BEURTEILUNG ZULASSUNG ES PROTEINE ZWANG BESCHLEUNIGUNG HÖHE SCHÖNHEITSPFLEGE