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Verwechslungsgefahr zwischen Marke „1-Pharma unaMarlten „1 A-Pharma und „1 A Pharma
Pharma Recht, Frankfurt · 2009 · Heft 4 · S. 180 bis 184
Dokument
109575
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Beurteilung, ob Verwechslungsgefahr im markenrechtlichen Sinne vorliegt, ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls vorzunehmen. Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen der Ähnlichkeit der Zeichen und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt.
Schlagworte
NAHRUNGSERGAENZUNG
BUNDESGERICHTSHOF
BEURTEILUNG
RECHTSPRECHUNG
IDENTITÄT
RECHT
UNTERNEHMEN
HÖHE
SCHÖNHEITSPFLEGE
GENERIKA
INTERNET
AUFMERKSAMKEIT
ELEMENTE
KLASSIFIKATION
NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL
MINERALIEN