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Verwechslungsgefahr zwischen Marke „1-Pharma unaMarlten „1 A-Pharma und „1 A Pharma

Pharma Recht, Frankfurt · 2009 · Heft 4 · S. 180 bis 184

Dokument
109575
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2009
Jahrgang 31
Seiten
180 bis 184
Erschienen: 2009-04-30 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Die Beurteilung, ob Verwechslungsgefahr im markenrechtlichen Sinne vorliegt, ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls vorzunehmen. Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen der Ähnlichkeit der Zeichen und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt.

Schlagworte

NAHRUNGSERGAENZUNG BUNDESGERICHTSHOF BEURTEILUNG RECHTSPRECHUNG IDENTITÄT RECHT UNTERNEHMEN HÖHE SCHÖNHEITSPFLEGE GENERIKA INTERNET AUFMERKSAMKEIT ELEMENTE KLASSIFIKATION NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL MINERALIEN