CareLit Fachartikel

Öffentlichkeitswerbung für Humanarzneimittel (Konsumentenbefragung II)

Pharma Recht, Frankfurt · 2009 · Heft 4 · S. 184 bis 186

Dokument
109576
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2009
Jahrgang 31
Seiten
184 bis 186
Erschienen: 2009-04-30 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Die Bestimmung des § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 HWG ist im Blick auf die Regelung in Art. 90 lit. j der Richtlinie 2001/83/EG (früher: Art. 5 lit. j der Richtlinie 92/28/EWG) gemeinschaftsrechtskonform dahin einschränkend auszulegen, dass eine Publikumswerbung für Arzneimittel mit Äußerungen Dritter oder mit Hinweisen auf solche Äußerungen nur dann verboten ist, wenn sie eine Genesungsbescheinigung in Form eines Hinweises enthält, dass die Verwendung des Mittels zur Wederherstellung der Gesundheit eines an einer bestimmten Krankheit oder an bestimmten Gesundheitsstörungen Leidenden führt, und wenn dieser Hinweis zu…

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF RICHTLINIE ARZNEIMITTEL MARKETING VERBOT KRANKHEIT BEFRAGUNG RECHTSPRECHUNG ANGST ELEMENTE GESUNDHEIT PATIENTEN THERAPIE ZULASSUNG ELEKTROLYTE MAGNESIUM