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Haftung einer Stationsärztin für einen Geburtsschaden – Urteil des Oberlandesgerichtes Zweibrücken vom 20.10.1998

H.-J. Rieger · DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift · 1999 · Heft 39 · S. 1153-1154

Dokument
1095767
CareLit-ID
Jahr
1999
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift
Autor:innen
H.-J. Rieger
Ausgabe
Heft 39 / 1999
Jahrgang 124
Seiten
1153-1154
Erschienen: 1999-01-01 00:00:00
ISSN
0012-0472

Zusammenfassung

Zusammenfassung Die Frage, inwieweit ein noch in der Weiterbildung zum Facharzt stehender Arzt für Fehler bei Ausführung einer Verrichtung haftet, die ihm von einem in der hierarchischen Struktur vorgesetzten Arzt übertragen wurde, hat die Rechtsprechung in jüngerer Zeit wiederholt beschäftigt (1). Mit einem solchen Fall befaßt sich auch ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken vom 20.10.1998 – 5 U 50/97.

Schlagworte

Einem Urteil Zweibrücken Zusammenfassung Frage Inwieweit Weiterbildung Facharzt Stehender Fehler Ausführung Verrichtung DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift