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Wettbewerbsklauseln in Praxisübernahmeverträgen – Urteil des Oberlandesgerichtes Koblenz vom 25. 5. 1994
Hans-Jürgen Rieger · DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift · 1996 · Heft 09 · S. 285-286
Dokument
1095781
CareLit-ID
Jahr
1996
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung In Praxisübernahmeverträgen findet sich heute meist eine Klausel, die es dem Veräußerer für eine bestimmte Dauer verbietet, sich in einem bestimmten Umkreis vom Praxissitz wieder als Arzt niederzulassen. Ohne ein solches «Rückkehrverbot», zu dessen Absicherung nicht selten eine Vertragsstrafe vereinbart wird, könnte dem Erwerber der Praxis das durch die Bezahlung des ideellen Praxiswertes («goodwill») erworbene ausschließliche Nutzungsrecht an der Praxis nachträglich zumindest teilweise wieder entzogen werden.
Schlagworte
Wieder
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Praxisübernahmeverträgen
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Klausel
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Bestimmte
Dauer
Verbietet
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