Medizinische NotwendigkeitWas ist notwendig, medizinisch notwendig oder ausreichend?
Kleinken, B. Dr.; · Das Krankenhaus, Berlin · 2009 · Heft 3 · S. 250 bis 252
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach den Versicherungsbedingungen der Privaten Krankenversicherer (PKV) ist eine Heilbehandlung dann ein Versicherungsfall, wenn sie „medizinisch notwendig ist (§ 1 Absatz 2 der Musterbedingungen - MB/KK 2009). Auch stationäre Behandlung muss „medizinisch notwendig sein (j4 Absatz 4 und 5 MB/KK). Für sogenannte „komplementärmedizinische Leistungen gilt, dass sie sich in der Praxis ebenso bewährt haben müssen wie schulmedizinische Methoden oder dass schulmedizinische Methoden nicht zur Verfügung stehen (§ 4 Absatz 6 MB/KK). Auch die Beihilfebestimmungen sprechen von „medizinisch notwendigen Aufwendungen, daneben…