CareLit Fachartikel

Irreführung über die Bedeutung der CE-Kennzeichnung bei Verwendung zusätzlicher Qualitätssiegel

MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2009 · Heft 3 · S. 23 bis 27

Dokument
109591
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2009
Jahrgang 9
Seiten
23 bis 27
Erschienen: 2009-03-01 00:00:00
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

Die Klägerin ist Herstellerin von Monatskontaktlinsen, die sie unter der Markenbezeichnung „Oxyvision® vertreibt. Gegenstand des Klageverfahrens ist ein Bescheid der Regierung von Mittelfranken, durch den der Klägerin untersagt wurde, auf der Packung dieses Produktes bzw. auf der Packungsbeilage neben der CE-Kennzeichnung zusätzliche Qualitätskennzeichnungen anzubringen.

Schlagworte

RICHTLINIE ENTSCHEIDUNG MEDIZINPRODUKT URTEIL BEHÖRDE GESETZ RECHTSPRECHUNG VERSTÄNDNIS ZIELE MEDIZINPRODUKTERECHT ES REGIERUNG PRAXIS PRODUKTKENNZEICHNUNG WERBUNG TÄUSCHUNG