CareLit Fachartikel
Irreführung über die Bedeutung der CE-Kennzeichnung bei Verwendung zusätzlicher Qualitätssiegel
MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2009 · Heft 3 · S. 23 bis 27
Dokument
109591
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin ist Herstellerin von Monatskontaktlinsen, die sie unter der Markenbezeichnung „Oxyvision® vertreibt. Gegenstand des Klageverfahrens ist ein Bescheid der Regierung von Mittelfranken, durch den der Klägerin untersagt wurde, auf der Packung dieses Produktes bzw. auf der Packungsbeilage neben der CE-Kennzeichnung zusätzliche Qualitätskennzeichnungen anzubringen.
Schlagworte
RICHTLINIE
ENTSCHEIDUNG
MEDIZINPRODUKT
URTEIL
BEHÖRDE
GESETZ
RECHTSPRECHUNG
VERSTÄNDNIS
ZIELE
MEDIZINPRODUKTERECHT
ES
REGIERUNG
PRAXIS
PRODUKTKENNZEICHNUNG
WERBUNG
TÄUSCHUNG