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Nachweis erfolgter Patientenaufklärung bei unterlassener Dokumentation – Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 2. 12. 1997

H.-J. Rieger · DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift · 1998 · Heft 45 · S. 1362-1363

Dokument
1095962
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift
Autor:innen
H.-J. Rieger
Ausgabe
Heft 45 / 1998
Jahrgang 123
Seiten
1362-1363
Erschienen: 1998-01-01 00:00:00
ISSN
0012-0472

Zusammenfassung

Zusammenfassung Anders als beim Vorwurf eines Behandlungsfehlers, bei dem der Patient die Sorgfaltspflichtverletzung des Arztes beweisen muß, hat bei der Geltendmachung einer Aufklärungspflichtverletzung bekanntlich der Arzt die hinreichende Aufklärung des Patienten im Prozeß zu beweisen. Die Behauptung unzulänglicher Aufklärung bringt den Patienten also leichter ans Ziel. Deshalb gehen Patienten im Arzthaftpflichtprozeß nach einem Mißlingen des Nachweises eines Behandlungsfehlers nicht selten dazu über, den Klageanspruch mit versäumter Aufklärung zu begründen. Diese im Arzthaftpflichtprozeß geltende Beweislastr…

Schlagworte

Dokumentation DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift