Nachweis erfolgter Patientenaufklärung bei unterlassener Dokumentation – Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 2. 12. 1997
H.-J. Rieger · DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift · 1998 · Heft 45 · S. 1362-1363
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Anders als beim Vorwurf eines Behandlungsfehlers, bei dem der Patient die Sorgfaltspflichtverletzung des Arztes beweisen muß, hat bei der Geltendmachung einer Aufklärungspflichtverletzung bekanntlich der Arzt die hinreichende Aufklärung des Patienten im Prozeß zu beweisen. Die Behauptung unzulänglicher Aufklärung bringt den Patienten also leichter ans Ziel. Deshalb gehen Patienten im Arzthaftpflichtprozeß nach einem Mißlingen des Nachweises eines Behandlungsfehlers nicht selten dazu über, den Klageanspruch mit versäumter Aufklärung zu begründen. Diese im Arzthaftpflichtprozeß geltende Beweislastr…