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Keine Befugnis der Krankenkassen zur generellen Einholung von Auskünften mit medizinischer Begründung bei stationärer Krankenhausbehandlung – Beschluß des Landessozialgerichts Rhe…

H.-J. Rieger, E. M. Reiling · DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift · 1997 · Heft 23 · S. 767-768

Dokument
1095965
CareLit-ID
Jahr
1997
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift
Autor:innen
H.-J. Rieger, E. M. Reiling
Ausgabe
Heft 23 / 1997
Jahrgang 122
Seiten
767-768
Erschienen: 1997-06-06 00:00:00
ISSN
0012-0472

Zusammenfassung

Zusammenfassung Medizinische Daten gehören zu den sensibelsten Informationen überhaupt. Der Patientendatenschutz verlangt darum auch in der gesetzlichen Krankenversicherung strikte Beachtung. Hier geraten die Persönlichkeitsrechte des Kranken namentlich durch das Interesse der Krankenkassen (KK) an einem möglichst umfassenden Einblick in das Leistungsgeschehen in Gefahr. Zu ihrer Absicherung enthält daher § 284 Sozialgesetzbuch (SGB) V eine enumerative Auflistung der Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung, die allein die Erhebung und Speicherung von Sozialdaten durch die KK nach Maßgabe des Verhältnismäßi…

Schlagworte

Krankenversicherung Krankenhausverwaltung DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift