Keine Befugnis der Krankenkassen zur generellen Einholung von Auskünften mit medizinischer Begründung bei stationärer Krankenhausbehandlung – Beschluß des Landessozialgerichts Rhe…
H.-J. Rieger, E. M. Reiling · DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift · 1997 · Heft 23 · S. 767-768
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Medizinische Daten gehören zu den sensibelsten Informationen überhaupt. Der Patientendatenschutz verlangt darum auch in der gesetzlichen Krankenversicherung strikte Beachtung. Hier geraten die Persönlichkeitsrechte des Kranken namentlich durch das Interesse der Krankenkassen (KK) an einem möglichst umfassenden Einblick in das Leistungsgeschehen in Gefahr. Zu ihrer Absicherung enthält daher § 284 Sozialgesetzbuch (SGB) V eine enumerative Auflistung der Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung, die allein die Erhebung und Speicherung von Sozialdaten durch die KK nach Maßgabe des Verhältnismäßi…