Wer trägt die Kosten homöopathischer Arzneien?
F.A. Stebner · Zeitschrift für Klassische Homöopathie · 1988 · Heft 03 · S. 91-92
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Teilweise ist die Verordnungsfähigkeit homöopathischer Arzneien im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung immer noch umstritten. Die Homöopathie wird als unwirtschaftlich angesehen, weil sie nicht allgemein wissenschaftlich anerkannt sei. Die Krankenkassen sind nach der Rechtsprechung zur Kostentragung aber jedenfalls dann verpflichtet, wenn im Einzelfall schulmedizinische Methoden erfolglos sind und die Homöopathie erfolgreich ist. Grundsätzlich gehören auch biologische Heilverfahren wie die Homöopathie zu den Leistungen der Krankenkassen.