CareLit Fachartikel

Wer trägt die Kosten homöopathischer Arzneien?

F.A. Stebner · Zeitschrift für Klassische Homöopathie · 1988 · Heft 03 · S. 91-92

Dokument
1096095
CareLit-ID
Jahr
1988
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Klassische Homöopathie
Autor:innen
F.A. Stebner
Ausgabe
Heft 03 / 1988
Jahrgang 32
Seiten
91-92
Erschienen: 1988-01-01 00:00:00
ISSN
0935-0853

Zusammenfassung

Zusammenfassung Teilweise ist die Verordnungsfähigkeit homöopathischer Arzneien im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung immer noch umstritten. Die Homöopathie wird als unwirtschaftlich angesehen, weil sie nicht allgemein wissenschaftlich anerkannt sei. Die Krankenkassen sind nach der Rechtsprechung zur Kostentragung aber jedenfalls dann verpflichtet, wenn im Einzelfall schulmedizinische Methoden erfolglos sind und die Homöopathie erfolgreich ist. Grundsätzlich gehören auch biologische Heilverfahren wie die Homöopathie zu den Leistungen der Krankenkassen.

Schlagworte

Gesetzliche Krankenversicherung Kostenerstattung Homöopathie Wirtschaftlichkeit Allgemeine wissenschaftliche Anerkennung Sozialgerichtsbarkeit Legal health insurance reimbursement of costs homoeopathy economy general scientific recognition social welfare legislation Krankenversicherung Zeitschrift für Klassische Homöopathie