CareLit Fachartikel

Keine Haftung des pharmazeutischen Unternehmers für bekannte und vertretbare Nebenwirkungen -Vertretbarkeit ist nur in Bezug auf einzelne Nebenwirkungen zu bewerten

Kuhlen, l.; · Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden · 2009 · Heft 3 · S. 10 bis 11

Dokument
109696
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden
Autor:innen
Kuhlen, l.;
Ausgabe
Heft 3 / 2009
Jahrgang 21
Seiten
10 bis 11
Erschienen: 2009-03-01 00:00:00
ISSN
1864-354X
DOI

Zusammenfassung

Bei der Anwendung von Arzneimitteln muss grundsätzlich immer damit gerechnet werden, dass unerwünschte Wirkungen auftreten können, die der Fortführung der Therapie entgegenstehen und im Extremfall sogar bleibende Schäden auslösen können.

Schlagworte

RECHTSPRECHUNG NEBENWIRKUNGEN ARZNEIMITTEL ENTSCHEIDUNG WISSENSCHAFT DOSIERUNG BUNDESGERICHTSHOF THERAPIE ZULASSUNG ES ROLLE LITERATUR CHIRURGIE INTENTION ÄRZTE PATIENTEN