CareLit Fachartikel
Keine Haftung des pharmazeutischen Unternehmers für bekannte und vertretbare Nebenwirkungen -Vertretbarkeit ist nur in Bezug auf einzelne Nebenwirkungen zu bewerten
Kuhlen, l.; · Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden · 2009 · Heft 3 · S. 10 bis 11
Dokument
109696
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bei der Anwendung von Arzneimitteln muss grundsätzlich immer damit gerechnet werden, dass unerwünschte Wirkungen auftreten können, die der Fortführung der Therapie entgegenstehen und im Extremfall sogar bleibende Schäden auslösen können.
Schlagworte
RECHTSPRECHUNG
NEBENWIRKUNGEN
ARZNEIMITTEL
ENTSCHEIDUNG
WISSENSCHAFT
DOSIERUNG
BUNDESGERICHTSHOF
THERAPIE
ZULASSUNG
ES
ROLLE
LITERATUR
CHIRURGIE
INTENTION
ÄRZTE
PATIENTEN