KV Zuordnung: Kardiologie
Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden · 2009 · Heft 3 · S. 23 bis 24
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin (Wettbewerbszentrale) verfolgt als Verband zur Förderung gewerblicher Interessen im Sinne des § 8 Abs. 3 Ziff. 2 UWG den Zweck, durch Beteiligung an der Rechtsforschung sowie durch Aufklärung und Belehrung zur Förderung des Lauteren Geschäftsverkehrs beizutragen und gegebenenfalls im Zusammenwirken mit den zuständi-gen Stellen der Rechtspflege den unlauteren Wettbewerb zu bekämpfen. Die Beklagten betreiben in P. eine Internistische Praxis als Gemeinschaftspraxis. In ihrem Praxisschild sowie auf Briefbögen haben sie bis zum Jahreswechsel 2007/2008 die Angabe „KV Zuordnung: Kardiologie sowie nunmehr s…