CareLit Fachartikel
Nationale Regelung, nach der nur Apotheker eine Apotheke besitzen oder betreiben dürfen, ist europarechtskonform
Apotheke & Recht, Frankfurt · 2009 · Heft 3 · S. 15 bis 23
Dokument
109708
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Regelungen des deutschen Apothekengesetzes, die den Betrieb und die Leitung einer Apotheke ausschließlich auf approbierte Apotheker beschränken und in den Fällen gesellschaftrechtlicher Zusammenschlüsse von je dem Gesellschafter eine Zulassung fordern, verstoßen nicht gegen die Niederlassungsfreiheit.
Schlagworte
APOTHEKE
APOTHEKER
GESUNDHEIT
UNTERNEHMEN
RECHTSPRECHUNG
BETRIEB
ARZNEIMITTELVERSORGUNG
ZULASSUNG
BEVÖLKERUNG
GESELLSCHAFTEN
BERUFE
ZEIT
RICHTLINIE
APOTHEKEN
PERSONEN
STILLEN