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Nationale Regelung, nach der nur Apotheker eine Apotheke besitzen oder betreiben dürfen, ist europarechtskonform

Apotheke & Recht, Frankfurt · 2009 · Heft 3 · S. 15 bis 23

Dokument
109708
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Apotheke & Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2009
Jahrgang 12
Seiten
15 bis 23
Erschienen: 2009-03-01 00:00:00
ISSN
1434-7970
DOI

Zusammenfassung

Die Regelungen des deutschen Apothekengesetzes, die den Betrieb und die Leitung einer Apotheke ausschließlich auf approbierte Apotheker beschränken und in den Fällen gesellschaftrechtlicher Zusammenschlüsse von je dem Gesellschafter eine Zulassung fordern, verstoßen nicht gegen die Niederlassungsfreiheit.

Schlagworte

APOTHEKE APOTHEKER GESUNDHEIT UNTERNEHMEN RECHTSPRECHUNG BETRIEB ARZNEIMITTELVERSORGUNG ZULASSUNG BEVÖLKERUNG GESELLSCHAFTEN BERUFE ZEIT RICHTLINIE APOTHEKEN PERSONEN STILLEN