CareLit Fachartikel

Krankenhausapotheker muss vor Ort sein können

Apotheke & Recht, Frankfurt · 2009 · Heft 3 · S. 24 bis 27

Dokument
109709
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Apotheke & Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2009
Jahrgang 12
Seiten
24 bis 27
Erschienen: 2009-03-01 00:00:00
ISSN
1434-7970
DOI

Zusammenfassung

Die Klägerin begehrt von dem Beklagten die Erlaubnis zur Versorgung des Krankenhauses St. K.-Stift in Bremen mit Arzneimitteln. Die Klägerin betreibt das St. G.-Hospital in Münster und ist Inhaberin der Erlaubnis zum Betrieb der Krankenhausapotheke des St. G.-Hospitals, genannt n. R, die ihren Sitz in Ahlen hat. Die Apotheke versorgt derzeit 1 8 Einrichtungen mit circa 3.500 Betten. Sie ist in das n. Ordercenter in Ahlen eingebunden und profitiert^von der dortigen zentralen Beschaffungslogistik. Das St. K.-Stift in Bremen hat 467 Betten und ist mit einer Entfernung von 216 km von Ahlen aus laut Falk-Routenplaner…

Schlagworte

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