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Was macht der Gemeinsame Bundesausschuss?

Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2009 · Heft 4 · S. 364

Dokument
109761
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2009
Jahrgang 48
Seiten
364
Erschienen: 2009-04-01 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

Der Gemeinsame Bundes-ausschuss (G-BA) ist das vielleicht wichtigste Gremium im deutschen Gesundheitswesen - und doch zugleich das am wenigsten bekannte. Im Schatten der öffentlichen Wahrnehmung entscheidet der G-BA, welche Therapien und Behandlungen, Arzneiund Hilfsmittel in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen werden und damit, welche Leistungen - etwa auch im Bereich der Prävention, der häuslichen Krankenpflege oder der Palliativversorgung - die gesetzlichen Kassen ihren rund 70 Millionen Versicherten erstatten müssen. Das hat ihm den Beinamen „kleiner Gesetzgeber eingeb…

Schlagworte

GESUNDHEITSWESEN KRANKENHAUSGESELLSCHAFT KRANKENPFLEGE KRANKENVERSICHERUNG LEBEN ÖFFENTLICH WAHRNEHMUNG ENTSCHEIDUNGSFINDUNG ORGANISATIONEN SELBSTHILFEGRUPPEN PATIENTEN MENSCHEN DEUTSCHLAND Die Schwester Der Pfleger Melsungen