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Was macht der Gemeinsame Bundesausschuss?

Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2009 · Heft 4 · S. 364

Dokument
109761
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2009
Jahrgang 48
Seiten
364
Erschienen: 2009-04-01 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

Der Gemeinsame Bundes-ausschuss (G-BA) ist das vielleicht wichtigste Gremium im deutschen Gesundheitswesen - und doch zugleich das am wenigsten bekannte. Im Schatten der öffentlichen Wahrnehmung entscheidet der G-BA, welche Therapien und Behandlungen, Arzneiund Hilfsmittel in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen werden und damit, welche Leistungen - etwa auch im Bereich der Prävention, der häuslichen Krankenpflege oder der Palliativversorgung - die gesetzlichen Kassen ihren rund 70 Millionen Versicherten erstatten müssen. Das hat ihm den Beinamen „kleiner Gesetzgeber eingeb…

Schlagworte

GESUNDHEITSWESEN KRANKENHAUSGESELLSCHAFT KRANKENPFLEGE KRANKENVERSICHERUNG LEBEN ÖFFENTLICH Die Schwester Der Pfleger Melsungen