Was macht der Gemeinsame Bundesausschuss?
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2009 · Heft 4 · S. 364
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundes-ausschuss (G-BA) ist das vielleicht wichtigste Gremium im deutschen Gesundheitswesen - und doch zugleich das am wenigsten bekannte. Im Schatten der öffentlichen Wahrnehmung entscheidet der G-BA, welche Therapien und Behandlungen, Arzneiund Hilfsmittel in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen werden und damit, welche Leistungen - etwa auch im Bereich der Prävention, der häuslichen Krankenpflege oder der Palliativversorgung - die gesetzlichen Kassen ihren rund 70 Millionen Versicherten erstatten müssen. Das hat ihm den Beinamen „kleiner Gesetzgeber eingeb…