CareLit Fachartikel
Restheimkosten einfordern
Altenheim, Hannover · 2009 · Heft 4 · S. 33
Dokument
109776
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Häufig müssen Heimträger die anfallenden Heimentgelte stunden, weil die Kostenübernahmenverfahren ihrer sozialhilfebedürftigen Bewohner, insbesondere beim Vorhandensein von Wohnungseigentum oder Immobilien, zu lange Zeit in Anspruch nehmen. Der Sozialhilfeträger hat dabei zu prüfen, ob es sich um Schonvermögen handelt oder ob dieses eingesetzt werden muss.
Schlagworte
KOSTEN
HEIMTRÄGER
SOZIALHILFETRÄGER
HILFE
ENTSCHEIDUNG
ZEIT
HAUSHALT
TOD
RECHTSPRECHUNG
LITERATUR
WOHNUNG
PERSONEN
UNTERLAGEN
ES
HÄRTE
Altenheim